Umweltzone
Dienstag, 25. März 2008Was müssen Fahrzeughalter (auch aus dem Ausland) beachten?
Zum 01.01.2008 wurden zunächst in den Städten Berlin, Köln und Hannover Umweltzonen eingerichtet, um die Belastung der Luft mit Feinstaub zu verringern. Umweltzonen in weiteren Städten werden folgen.
Eine Umweltzone ist durch Verkehrszeichen und Zusatzzeichen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer Plakette (auf der Innenseite der Windschutzscheibe) sowie die Zuordnung der richtigen Plakette zum Fahrzeug sind in der Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) geregelt. Diese Plakette ist in allen Umweltzonen und in allen Städten Deutschlands gültig. Es braucht derjenige eine Plakette am Auto, der in eine Umweltzone einfährt. Bei Einfahrt in das Staatsgebiet Deutschlands ist keine Plakette notwendig.
Die Schadstoffgruppen richten sich nach der Höhe des Partikelausstoßes der Fahrzeuge und werden mit verschiedenfarbigen Plaketten kenntlich gemacht. In den derzeit eingerichteten Umweltzonen dürfen die Fahrzeuge ab der Schadstoffgruppe 2 fahren – demnach Fahrzeuge mit einer roten, gelben und grünen Plakette.
Welche Fahrzeuge in welche Schadstoffgruppe fallen, ist vereinfacht in § 6 der Kennzeichnungsverordnung geregelt. Ist in den Fahrzeugpapieren die europäische Abgasstufe nicht erkennbar, gilt das Datum der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges. Durch Nachrüstung eines Dieselfahrzeuges mit einem Partikelminderungssystem (PMS), z. B. Partikelfilter, kann im Allgemeinen die nächst höhere Schadstoffgruppe erreicht werden. Die erreichte Nachrüststufe (geregelt in der Kennzeichnungsverordnung) muss auf der Grundlage der Bescheinigung der Werkstatt nachgewiesen werden.
Die erforderliche Plakette kann an allen TÜV-STATIONEN von TÜV NORD Mobilität, bei weiteren technischen Überwachungsvereinen und zugelassenen Werkstätten sowie bei den Kfz-Zulassungsstellen durch Vorlage der Fahrzeugpapiere erworben werden.
Ausnahmen von der Plakettenpflicht sind gemäß § 1 Abs. 2 und Anhang 3 zu § 2 Abs. 2 der Kennzeichnungsverordnung möglich. Die Einfahrt in eine Umweltzone ist ohne Plakette oder ohne Ausnahmegenehmigung nicht gestattet (Bußgeld: 40 Euro).
Überblick über die Zuordnung von Fahrzeugen zu den Schadstoffgruppen (bitte klicken, PopUp)
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